Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Firma caadplan GmbH, geschäftsführender Gesellschafter: Abdullah Dönoglu, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Für alle Rechtsgeschäfte mit der caadplan GmbH, sind die folgenden Bestimmungen maßgebend es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich niedergelegt.
Angestellte und Vertreter der caadplan GmbH sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigungen
Die Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der caadplan GmbH schriftlich bestätigt wurde. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigem Werbematerial sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben der caadplan GmbH vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
§ 3 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in der Höhe nach nur annähernd verbindlich.
§ 4 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit der caadplan GmbH getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
§ 5 Datenschutz
Siehe unsere separate Datenschutzerklärung.
§ 6 Entgelte, Preisänderungen
Die Nutzung des Leistungsangebotes caadplan GmbH erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten, die der jeweils aktuellen Preisliste bzw. nach Vereinbarung von Projektpreisen zu entnehmen sind. caadplan GmbH ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanpassung die allgemeine Preissteigerung wesentlich übersteigt.
§ 7 Fertigstellung
Ein Zeitpunkt zur Fertigstellung eines erteilten Auftrages kann nicht genannt werden. Ausnahmen hiervon im Sinne von Terminzusicherungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt ausschließlich die diesbezügliche Bekanntgabe der caadplan GmbH an den Auftraggeber (s.a. Zahlungsbedingungen). Ansprüche des Auftraggebers aus Schäden, die ihm aufgrund verspäteter Fertigstellung entstehen, sind ausgeschlossen, insbesondere, wenn Abdullah Dönoglu die Gründe der Verspätung nicht zu vertreten hat. caadplan GmbH ist selbstverständlich bemüht, die Arbeit so schnell als möglich fertig zu stellen.Als Grundlage der Arbeit dienen caadplan GmbH die bisherigen mündlichen und schriftlichen Informationen des Auftraggebers sowie die während der Entwicklungsphase sich ergebenden beiderseitigen Übereinkünfte. Diese können im Rahmen flexibler Arbeit von den bisherigen Vorgaben abweichen. Sollten gravierende Abweichungen entstehen, bedürfen diese der schriftlichen Niederlegung insbesondere, wenn sie sich auf den Umfang des Projektes beziehen.
§ 8 Weisungsfreiheit
Die caadplan GmbH unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei. Er ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers bleiben hiervon unberücksichtigt. Ferner ist die caadplan GmbH berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 9 Zahlungsbedingungen für die Erstellung von Programmen auf Anforderung oder CAD-Arbeiten
Wird der Auftrag nach Auftragserteilung bzw. vor Fertigstellung der Arbeit vom Auftraggeber zurückgenommen, so wird das Entwicklung- / Bearbeitungsentgelt anteilig zum bisherigen Arbeitsaufwand, mindestens jedoch in Höhe von 1/3 des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
§ 10 Zahlungsverzug
Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung caadplan GmbH den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 10,00 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zu tragen. Für eventuelle Rücklastschriften belastet caadplan GmbH den Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zusätzlich zur Mahngebühr. Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann caadplan GmbH die Einrede des nichterfüllten Vertrages geltend machen. Setzt caadplan GmbH den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die caadplan GmbH unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist caadplan GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Zeit bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin und wird durch die ersparten Aufwendungen gemindert. Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 10% per anum berechnet.
§ 11 Gewährleistung
caadplan GmbH verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Leistungen beim Kunden vor Ort
Für Schäden, die während der Servicearbeiten an der Computeranlage oder den im PC gespeicherten Daten entstehen, haftet die caadplan GmbH ausdrücklich nicht. Die Datensicherung vor Beginn der Servicearbeiten obliegt dem Auftraggeber. Die caadplan GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, das nach erfolgter Arbeit der gewünschte Erfolg erreicht wird, insbesondere dann nicht, wenn umfangreichere Arbeiten an Hard- und Software des Kunden, z.B. wegen interner Rechnerprobleme, die einen Spezialisten erfordern, nötig werden. Ebenso haben sich ergebende Probleme an Hard- und Software des Auftraggebers keinen Einfluß auf die Gültigkeit anderer Aufträge des Auftraggebers an die caadplan GmbH. Die Kosten für Arbeiten vor Ort sind in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführt bzw. einer Vereinbarung von Projektpreisen zu entnehmen.
§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für neu entwickelte oder auf der Grundlage von gelieferten Vorlagen entstandene Programmen liegt ausschließlich bei der caadplan GmbH. Jeder der an caadplan GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Auftraggeber erhält von der caadplan GmbH ausschließlich ein widerrufbares Nutzungsrecht, in keinem Fall das Eigentum an den Werkleistungen, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. caadplan GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.Abdullah Dönoglu hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt caadplan GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Ebenso begründen sie ebenfalls kein Miturheberrecht.
§ 15 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 16 Referenzen
caadplan GmbH hat das Recht, Internetseiten, Fotografien, Videoproduktionen oder sonstige Ergebnisse der erbrachten Leistungen ohne besonderes Einverständnis des Bestellers als Referenz auf der Internetseite www.caadplan.de aufzuführen und in Belegmappen bzw. bei Präsentationen zu verwenden.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
An den von caadplan GmbH erstellten Programmen, Tools oder Bibliotheken sowie an allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und muss gesondert vergütet werden. Die caadplan GmbH ist nicht verpflichtet, Quellcodes an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Durch Herausgabe der Quellcodes durch Abdullah Dönoglu an den Auftraggeber erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an diesen Daten (Eigentumsübergang) und ist dann berechtigt, diese Daten in seinem Sinne abzuändern. Ab dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges an den Auftraggeber haftet caadplan GmbH für keinerlei Folgen, die sich aus der Eigentumsübergabe und der Datennutzung durch den Auftraggeber ergeben.
§ 18 Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der caadplan GmbH. Gerichtsstand ist Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.